Vater und Tochter begutachten Herd

So kommst du zu deiner ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnung

Mit dem ÖBB Wohnprogramm sanieren wir Häuser in unserem Eigentum. Schritt für Schritt werden damit rund 4.000 tophergerichtete Mitarbeiter:innenwohnungen bezugsfertig. Alle mit modernem Bad und WC, mit voll ausgestatteter Küche, schönen Holzböden, optimal angepassten Grundrissen und top-sanierten Allgemeinbereichen innen und außen. All das zu einem nach Einkommen gestaffelten Mietpreis.

Fairer Mietpreis!

Der Wohnprogramm-Mietpreis richtet sich nach dem marktüblichen Preis des Bezirkes und ist gestaffelt (Miethöhenmodell): Bei einem monatlichen Einkommen bis 3.200 Euro brutto gibt es einen Abschlag von 40 %, bis 3.900 Euro 30 % und bis 4.400 Euro 20 %.

Wichtige Infos

Wer ist berechtigt? Welche Dokumente brauche ich, um mich für eine ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnung über die ÖBB-Wohnungssuche anzumelden? Welche Kosten kommen auf mich zu? All diese Themen hier kurz im Überblick.

In einfachen Schritten erklärt - so kommst du zu deiner Mitarbeiter:innenwohnung

  • SCHRITT 1: Vorbereitung ist Alles

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    Prüfe Berechtigung und Voraussetzungen

    Berechtigt sind

    • Mitarbeiter:innen der ÖBB
    • Lehrlinge ab Volljährigkeit
    • ÖBB-Pensionist:innen (mit/ohne Definitivstellung), mit direktem Übergang von ÖBB in die Pension
    • Leasingarbeiter:innen mit Übernahmebestätigung

    Voraussetzungen     

    • Mindestalter von 18 Jahren
    • Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Staatsbürgerschaft bzw. eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
    • Der Hauptwohnsitz ist an dieser Wohnung zu begründen (Zweitwohnsitz nur aus dienstlicher Notwendigkeit)
    • Für den gestaffelten Mietpreis (Miethöhenmodell) zählt nur das Einkommen des/der Mitarbeiter:in.
    • Es gibt keine Einkommensobergrenze
    • Wenn du im Anschluss an dein Lehrverhältnis von einer ÖBB-Konzerngesellschaft als Mitarbeiter:in übernommen wirst, ändern wir deinen befristeten Vertrag in einen unbefristeten.
    • Dein Mietvertrag ist an dein ÖBB Dienstverhältnis gebunden. Solltest du die ÖBB verlassen, ist die ÖBB-Wohnung zurückzustellen. Wenn du direkt im Anschluss an dein Dienstverhältnis bei den ÖBB in Pension gehst, kannst du aber deine Mietwohnung weiterhin behalten bzw. auch einen neuen Mietvertrag abschließen.
  • SCHRITT 2: Wohnung(en) aussuchen

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    Wohnung(en) aussuchen

    Du hast dir bereits unser Wohnangebot angesehen? Wenn nicht, gehe doch gleich in die Wohnungssuche. Bitte übersieh dabei nicht, dass es Unterschiede zwischen ÖBB Mitarbeiter:innenwohnungen und Genossenschaftswohnungen gibt. Mehr Informationen findest du bei den FAQs.

  • SCHRITT 3: Bereite die Dokumente vor

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    Bereite die Dokumente vor

    Unterlagen für ÖBB Wohnen

    • ÖBB Mitarbeiter:innen
      • Auszug Personaldaten (SAP-Auszug) als Beleg für dein ÖBB-Dienstverhältnis
      • Bestätigung deiner Einkommensgruppe (A–D).

    Beides erhältst du im HR-Portal oder bei HR-Services.

    • ÖBB Lehrlinge
      • Ausbildungsvertrag bei den ÖBB
      • Bestätigung deiner Einkommensgruppe (A–D). Diese erhältst du im HR-Portal oder bei HR-Services.
    • ÖBB Pensionist:innen
      • Versicherungsdatenauszug/Pensionsnachweis/Bezugsbestätigung als Beleg für den direkten Übergang von den ÖBB in die Pension
  • SCHRITT 4: Stelle deine(e) Ansuchen

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    Stelle dein(e) Ansuchen

    ÖBB Mitarbeiter:innen und ÖBB Lehrlinge: Ihr könnt für bis zu 3 Wohnungen pro Monat direkt in der Wohnungssuche eure Ansuchen stellen. Dazu benötigt ihr eure z-Nummer und die Ausweisnummer eures Berechtigungsausweises (ID-Card).
    Du bist ÖBB Pensionist:in? Bitte schreibe uns über das Kontaktformular.

  • SCHRITT 5: Prüfung deiner Unterlagen

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    Prüfung deiner Unterlagen

    ÖBB Wohnen prüft, ob du die erforderlichen Kriterien erfüllst und ob deine Unterlagen vollständig sind.

  • SCHRITT 6: Besichtigungsmöglichkeit

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    Besichtigungsmöglichkeit

    Nach Prüfung deiner Unterlagen erhältst du von ÖBB Wohnen Besichtigungsscheine, mit den Kontaktdaten zur Vereinbarung des Besichtigungstermins.
    Nach der Wohnungsbesichtigung, retourniere diesen Besichtigungsschein ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht an ÖBB Wohnen. Wir bitten dich im Fall einer Ablehnung den Grund anzugeben.
    Info: Manchmal ist die Nachfrage so groß, dass mehrere Personen für die gleiche Wohnung einen  Besichtigungsschein erhalten.

    Nachmieter:innen sind NICHT verpflichtet Möbel bzw. Wohnungsausstattungen der Vormieter:innen zu übernehmen. Vor- und Nachmieter:innen können sich auf die Übernahme von Möbeln etc. jedoch privatrechtlich einigen.
    Die Wohnungsvergabe durch ÖBB Wohnen erfolgt jedenfalls unabhängig davon, ob Nachmieter:innen Gegenstände bzw. Ausstattung der Wohnung übernehmen wollen.

  • SCHRITT 7: Überlassung einer ÖBB Mitarbeiter:innenwohnung

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    Überlassung einer ÖBB Mitarbeiter:innenwohnung

    Unsere Zusage für eine Wohnung bekommst du mit einem „Überlassungsschreiben“ per E-Mail oder per Post. Wenn es mehrere Bewerber:innen gibt, treffen wir die Entscheidung nach unseren Vergabekriterien im Vier-Augen-Prinzip. Sollte es diesmal nicht geklappt haben, geben wir dir natürlich Bescheid und freuen uns auf weitere Ansuchen.

  • SCHRITT 8: Mietvertrag und Wohnungsübergabe

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    Mietvertrag und Wohnungsübergabe

    ÖBB Immobilien erstellt für dich den Mietvertrag. Für diesen hinterlegst du bitte auch die Küchenkaution in Höhe von 1.500 €. Deinen Wohnungsschlüssel erhältst du im Zuge der Wohnungsübergabe.
    Wir wünschen dir viel Freude mit deiner neuen ÖBB Mitarbeiter:innenwohnung.