Fragen & Antworten

Hier beantworten wir einige deiner Fragen.

  • Wer kann das ÖBB Wohnangebot nutzen?

    Unser Angebot richtet sich an ÖBB-Mitarbeiter:innen, ÖBB-Lehrlinge (ab Volljährigkeit) und ÖBB-Pensionist:innen.

  • Was ist der Unterschied zwischen ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen und Genossenschaftswohnungen?

    • ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen: Mit dem ÖBB Wohnprogramm sanieren wir
      Häuser im Eigentum der ÖBB. Schritt für Schritt werden damit 4000 Wohnungen bezugsfertig. Diese ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen sind topsaniert, bieten hochwertige, voll ausgestattete Küchenzeilen, wunderschöne Holzböden in den Wohnräumen sowie modern ausgestattete Bäder und WCs. Die Miete ist sozial gestaffelt mit bis zu 40 % Abschlag auf den regional üblichen Marktpreis. Für die Einstufung nach unserem Miethöhenmodell zählt nur dein ÖBB-Einkommen. Es gibt keine Einkommensobergrenze.
       

    • Genossenschaftswohnungen: Das sind großteils geförderte Mietwohnungen bei Genossenschaften in ganz Österreich, für die wir Mieterbenennungsrechte haben. Mit deinem Haushaltseinkommen* darfst du die jeweils von den Bundesländern festgelegten Grenzen nicht überschreiten, um „förderwürdig“ zu sein.
      *Haushaltseinkommen (= dein Einkommen plus das Einkommen aller mitziehenden Personen)

  • Wie komme ich zu einer ÖBB-Wohnung?

    Siehe unter Informationen & Mehr

  • Wie bewerbe ich mich für eine ÖBB-Wohnung?

    Du findest unser aktuelles Wohnungsangebot unter Wohnungssuche.
    Als aktive:r ÖBB-Mitarbeiter:in und als ÖBB Lehrling kannst du gleich direkt für 3 Wohnungen pro Monat ein Ansuchen stellen. Im Zuge des Ansuchens musst du uns nur kurz beweisen, dass du ÖBB-Mitarbeiter:in oder ÖBB-Lehrling bist. Dafür brauchst du deine Z-Nummer und deine ÖBB- Berechtigungsausweis-Nummer.
    Unseren ÖBB Pensionist:innen schicken wir gerne ein Formular für ihr manuelles Ansuchen zu. Nimm bitte Kontakt mit uns auf.

  • Wie lange dauert es nach meinem Ansuchen, bis ich eine Wohnung bekomme?

    Dies ist individuell verschieden, hängt davon ab, wie viele Wohnungen wir gerade anbieten können, wie viele Bewerber:innen es gibt und für wie viele Wohnungen du dich beworben hast (3 Wohnungen sind pro Monat möglich), sprich wie flexibel du in Bezug auf die Wohnung bist.  

  • Wann und wie erfahre ich, ob ich die Wohnung bekomme?

    Nach Abgabe deines Ansuchens, erhältst du eine Zusage für eine Besichtigung der gewünschten Wohnung und vereinbarst einen Besichtigungstermin. Innerhalb der genannten Besichtigungszeit gibst du uns bekannt, ob du die Wohnung mieten möchtest oder nicht (mit Begründung wenn nein). Oft gibt es mehrere Bewerber:innen für die gleiche Wohnung! Im 4-Augen-Prinzip wird gemäß unserer Vergaberichtlinien entschieden, welche(r) Bewerber:in die Wohnung zugewiesen bekommt. 

  • Nach welchen Kriterien werden die Wohnungen vergeben?

    Bei der Vergabe gibt es folgende Reihung:

    • ÖBB-Mitarbeiter:innen
    • ÖBB-Lehrlinge bei Volljährigkeit
    • ÖBB-Pensionist:innen in Ruhestand bzw. Pension
    • Nur bei Genossenschaftswohnungen: Kinder eines/einer ÖBB-Bediensteten

    Darüber hinaus gibt es vom ÖBB-Beirat beschlossene Vergabekriterien. Wenn es mehrere Bewerber:innen für die gleiche Wohnung gibt, erfolgt die Vergabe im 4-Augen-Prinzip.

  • Kann ich auch als Nicht-ÖBB-Mitarbeiter:in eine ÖBB-Wohnung bekommen?

    Unser Angebot richtet sich an ÖBB-Mitarbeiter:innen, ÖBB-Lehrlinge und ÖBB-Penionist:innen. Hier gehts zu unseren aktuellen Jobangeboten. Bist du gerade im Bewerbungsprozess? Wende dich bitte für Unterstützung an deine Recruiter:in.

  • Kann ich auch als Kind eines/einer ÖBB-Bediensteten eine ÖBB-Wohnung bekommen?

    Wenn es für eine Genossenschaftswohnung aus den drei Zielgruppen, ÖBB-Mitarbeiter:innen, ÖBB-Lehrlinge und ÖBB-Pensionist:innen keine Zusage gibt, haben wir die Möglichkeit, diese ein Kind eines/einer ÖBB-Bediensteten zu vergeben. Der Mietvertrag wird auf 10 Jahre befristet. 
    Bitte für ein "ÖBB-Kind" ausschließlich mit dem Formular Genossenschaftswohnungen aus dem ÖBB-Intranet ansuchen. 

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

    Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Unterlagen du für dein Ansuchen benötigst sowie eine genaue Schritt für Schritt Anleitung findest du unter Informationen & Mehr.

  • Welches Einkommen zählt für welche Wohnung?

    • ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnung: Nur dein ÖBB-Einkommen wird herangezogen. Du wirst nach unserem Miethöhenmodell eingestuft (gestaffelter Mietpreis nach Einkommensgruppe A-D). Für diese Einstufung benötigen wir von dir eine Bestätigung der Einkommensgruppe.

    • Geförderte Genossenschaftswohnung: Das Haushaltseinkommen ist entscheidend. Das ist dein Einkommen und das aller mitziehenden Personen. Wie hoch dieses sein darf, wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt. Um zu belegen, dass du „förderwürdig“ bist, müssen alle einziehenden Personen ihr Jahreseinkommen und die letzten drei Monatslöhne der Genossenschaft offenlegen.

  • Welche Einkommensgrenze muss bei geförderten Wohnungen beachtet werden?

    Unter den folgenden Links findest du auf den Bundesländerseiten die jeweiligen Einkommensgrenzen: 

    Wien
    Niederösterreich
    Burgenland
    Steiermark
    Oberösterreich 
    Salzburg zu finden unter "Broschüren" /"Broschüre Wohnbauförderung Miete"
    Kärnten zu finden unter "Downloads", Richtlinie 3/ Abschnitt 4.2./Punkt 7.
    Tirol
    Vorarlberg zu finden unter Punkt 4.

  • Sind ÖBB-Mietverträge befristet?

    Dein ÖBB-Mietverhältnis ist an dein Dienstverhältnis gebunden. Bei ÖBB Lehrlingen ist der Mietvertrag darüber hinaus auf 3-5 Jahre befristet. Solltest du die ÖBB verlassen, ist die ÖBB-Wohnung zurückzustellen. Wenn du direkt im Anschluss an dein Dienstverhältnis bei den ÖBB in Pension gehst, kannst du aber deine Mietwohnung weiterhin behalten.

  • Ich interessiere mich für eine ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnung. Wie hoch ist die Miete?

    Der Mietpreis für ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen richtet sich nach den marktüblichen Preisen des jeweiligen Bezirkes und ist nach Einkommen gestaffelt (Miethöhenmodell). Einkommensobergrenzen gibt es nicht.

  • Was ist das ÖBB Miethöhenmodell und wo gilt es?

    Mit dem ÖBB Wohnprogramm sanieren wir Häuser in unserem Eigentum. Schritt für Schritt werden damit rund 4.000 tophergerichtete Wohnungen bezugsfertig. Diese Wohnungen nennen wir ÖBB Mitarbeiter:innenwohnungen. Der Mietpreis für ÖBB Mitarbeiter:innenwohnungen richtet sich nach dem marktüblichen Preis des Bezirkes und ist gestaffelt nach Einkommen (es wird nur das Einkommen des/der Mitarbeiter:in berücksichtigt). Mit diesem Miethöhenmodell gibt es bis zu 40% Abschlag vom marktüblichen Preis.

    Das Miethöhenmodell gilt nicht für Genossenschaftswohnungen, bei denen wir Mieterbenennungsrechte haben. Für diese zumeist geförderten Wohnungen wird die Miete entsprechend den Förderrichtlinien der Länder durch die Genossenschaften festgelegt.

  • Das Miethöhenmodell im Detail:

    Das sozial gestaffelte Modell sieht im Detail wie folgt aus: Mitarbeiter:innen mit einem monatlichen Einkommen bis 3.200 Euro brutto bekommen einen Abschlag von 40 %, bis 3.900 Euro 30 % und bis zu 4.400 Euro 20 %. Es gibt keine Einkommensobergrenze, ab 4.401 Euro wird als Miete der Marktpreis verrechnet.  

    Zum monatlichen Einkommen zählen das Grundgehalt inklusive Überzahlung, aber exklusive Nebenbezüge und einmalige Belohnungen. Von den gestaffelten Mieten profitieren zwei Drittel der ÖBB-Kolleg:innen. Das Miethöhenmodell legt auch einen Mindestmietpreis fest - ab dem 01.01.2025 beträgt dieser €6,50/m². Durch den Mindestmietpreis kann der Mietpreisabschlag geringer ausfallen. 

    Liegt die Marktmiete in der Region unter dem Mindesmietpreis, dann gilt die Marktmiete für alle Einkommensgruppen. 

  • Wie werden die Miethöhen bei ÖBB Mitarbeiter:innenwohnungen ermittelt?

    Grundlage für die Ermittlung der Miethöhe ist der Immobilienpreisspiegel der Wirtschaftskammer Österreich. Mit diesem werden die Mieten für alle neu zu vergebenden Wohnungen auf Basis der regionalen Marktmieten festgelegt. Bei bereits abgeschlossenen Mietverträgen wird die Miete an die jeweilige Inflation (Wertsicherungsklausel) angepasst. 

  • Was ist in den monatlichen Kosten für meine Mietwohnung enthalten?

    • ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnung: Die Gesamtmiete beinhaltet den Hauptmietzins je Einkommensgruppe, die fixen Betriebskosten der Anlage (Aufzug, Reinigung der Allgemeinflächen, Winterdienst, etc.) sowie die Umsatzsteuer. NICHT enthalten sind deine verbrauchsabhängigen Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser, Strom, Internet etc., für die du gesonderte Lieferverträge abschließen musst.

    • Genossenschaftswohnung: Die Gesamtmiete beinhaltet den Hauptmietzins, die fixen Betriebskosten der Anlage (Aufzug, Reinigung der Allgemeinflächen, Winterdienst, etc.) sowie die Umsatzsteuer. Wenn verbrauchsabhängige Betriebskosten wie deine Heizung, Warmwasser, Strom, etc. ebenfalls enthalten sind, so ist das bei der Wohnung extra angegeben.

  • Was ist der Finanzierungsbeitrag bei meiner Genossenschaftswohnung?

    Zu Beginn deines Mietverhältnisses musst du einen Finanzierungsbeitrag an die Genossenschaft zahlen. Rechtlich gesehen ist dieser ein Beitrag zu den Grundstücks- und Baukosten der jeweiligen Wohnung.
    Am Ende des Mietverhältnisses bekommst du diesen zurück, allerdings um 1% pro Jahr verringert.  

    Darüber hinaus gibt es meist eine Kaution, welche du am Ende deines Mietverhältnisses zurück bekommst, wenn die Wohnung nur eine normale Abnutzung aber keine Schäden aufweist.

  • Wie soll ich den Finanzierungsbeitrag meiner Genossenschaftswohnung finanzieren?

    In einigen Bundesländern werden „Eigenmittelersatzkredite“ zur Finanzierung des Eigenmittelanteils gewährt.

  • Warum sehe ich bei den Genossenschaftswohnungen keine Bilder?

    Genossenschaftswohnungen sind zum Zeitpunkt der Angebots-Veröffentlichung großteils noch bewohnt. Fotos, die somit auch das private Umfeld der Vormieter zeigen, können wir nicht im Internet veröffentlichen.

  • Warum muss ich, wenn ich mich um eine Wohnung bewerbe, meine Daten manuell eingeben?

    Aus Sicherheitsgründen ist die wohnen.oebb.at Internetseite nicht mit dem ÖBB-SAP verknüpft. Aus diesem Grund musst du deine Daten eingeben. Das System merkt sich diese aber für weitere Ansuchen.

  • Wie bekomme ich eine Bestätigung der Einkommensgruppe für meine ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnung?

    Du bekommst diese im HR-Portal/Personalbüro/Dienstgeberbestätigung bzw. ist dies im Zuge deines Ansuchens genau beschrieben.

  • Wo bekomme ich einen Personaldatenauszug?

    Deinen „Auszug Personaldaten“ findest du im HR-Portal, bzw. ist dies im Zuge deines Ansuchens genau beschrieben. Wir benötigen lediglich jenen Abschnitt, der dein unbefristetes Dienstverhältnis nachweist.

  • Ich bin ÖBB-Pensionist:in: Woher bekomme ich eine Bezugsbestätigung?

    Als pensionierte ÖBB-Mitarbeiter:in wende dich an:

    • mit Definitivstellung pensionsservice@oebb.at
    • ohne Definitivstellung  an die für dich zuständige Pensionsversicherungsanstalt.
  • Brauche ich Eigenmittel für eine ÖBB Wohnung?

    • ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnung: Nur für die  Küchenkaution. Hier sind 1.500€ im Zuge der Mietvertragserrichtung zu hinterlegen. Solltest du ausziehen, erhältst du diese Kaution zurück, wenn die Küche bis auf normale Abnützung keine Schäden aufweist.
    • Genossenschaftswohnung: Bei geförderten Genossenschaftswohnungen ist ein Finanzierungskostenanteil  zu leisten. Dieser ist ein Beitrag zu den Grundstücks- und Baukosten der jeweiligen Wohnung und daher unterschiedlich hoch – je nach Haus und Genossenschaft. Am Ende des Mietverhältnisses bekommst du diesen zurück, allerdings um 1% pro Jahr verringert. Darüber hinaus gibt es meist eine Kaution, welche du am Ende deines Mitverhältnisses zurück bekommst, wenn die Wohnung nur eine normale Abnutzung aber keine Schäden aufweist.
  • Gibt es in den Wohnungen Küchen?

    Die Bezeichnung Küche im Expose bezieht sich auf den Raum. 
    In ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen ist der Raum "Küche" standardmäßig mit modernen Küchenmöbeln inklusive hochwertiger Geräte ausgestattet. 
    Bei Genossenschaftswohnungen gibt es standardmäßig keine Kücheneinrichtung. Ob der Raum "Küche" von/m der/die Vormieter:in mit einer Kücheneinrichtung ausgestattet ist, können wir zum Zeitpunkt der Angebotsveröffentlichung nicht sagen. 
    Sollte der/die Vormieter:in die Küche überlassen wollen, so ist dies auf privatrechtlicher Ebene zwischen Vor- und Nachmieter:in zu klären. Dies hat aber keinen Einfluss auf unsere Vergabeentscheidung.
    Nachmieter:innen sind jedenfalls nicht verpflichtet, die Einrichtungsgegenstände zu übernehmen bzw. eine Ablöse zu zahlen.

  • Mein:e Vormieter:in verlangt eine Ablöse. Darf er/sie das?

    Im Mietvertrag/Nutzungsvertrag ist festgehalten, dass bei einer Wohnungsrückgabe die Wohnung geräumt zu übergeben ist.

    Das ist in der Praxis zu beachten:
    Mitarbeiter:innenwohnungen: Vor- und Nachmieter:innen können sich auf die Übernahme von Möbeln etc. privatrechtlich einigen. Diese müssen jedoch außerhalb der Wohnung/des Wohnhauses zwischengelagert werden. Die Wohnung ist, wie im Mietvertrag festgehalten, geräumt zu übergeben. 


    Genossenschaftswohnungen: Vor- und Nachmieter:innen können sich auf die Übernahme von Möbeln etc. privatrechtlich einigen. Die Genossenschaft toleriert es zumeist, dass Gegenstände in der Wohnung für Nachmieter:innen belassen werden. Die Einigung zur Übergabe/-übernahme muss jeodch belegt werden. Wichtig: Nachmieter:innen sind KEINESFALLS verpflichtet, Möbel bzw. Wohnungsaustattungen der Vormieter:innen zu übernehmen. 
    Die Wohnungsvergabe durch ÖBB Wohnen erfolgt jedenfalls unabhängig davon, ob Nachmieter:innen Gegenstände bzw. Ausstattung der Wohnung übernehmen wollen. Auf die Wohnungsvergabe haben Vormieter:innen generell keinen Einfluss. 

     

  • Muss ich meinen Hauptwohnsitz an einer ÖBB-Wohnung begründen?

    Ja, sowohl bei ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen, als auch bei geförderten Genossenschaftswohnungen musst du deinen Hauptwohnsitz begründen. Deshalb kann je Mitarbeiter:in auch nur eine ÖBB-Wohnung gemietet werden.
    Die Anmietung als Zweitwohnsitz ist ausschließlich aus dienstlicher Notwendigkeit möglich, wobei du dies deinen ÖBB-Dienstgeber bestätigen lassen musst.

  • Ich möchte meinen Hauptwohnsitz anmelden und brauche die Unterschrift des Eigentümers. Wer ist mein Ansprechpartner?

    ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnung: Dein zuständiger Wohnungsverwalter der ÖBB-Immobilienmanagement GesmbH leistet die Unterschrift im Namen des Eigentümers ÖBB. Wer dein persönliche:r Ansprechpartner:in ist, erfährst du im Rahmen der Wohnungsübergabe.

    Genossenschaftswohnung: Wende dich bitte an die Hausverwaltung der Genossenschaft.

  • Muss ich die Wohnung zurückgeben, wenn ich kein:e ÖBB-Mitarbeiter:in mehr bin?

    Dein ÖBB-Mietverhältnis ist an dein Dienstverhältnis gebunden. Solltest du die ÖBB verlassen, ist die ÖBB-Wohnung zurückzustellen. Das gilt gleichermaßen für eine Kündigung durch den/die Dienstnehmer:in wie für eine Kündigung durch den/die Dienstgeber:in. Wenn du direkt im Anschluss an dein Dienstverhältnis bei den ÖBB in Pension gehst, kannst du aber deine Mietwohnung weiterhin behalten.

  • Wie lange ist die Kündigungsfrist für meine Wohnung?

    Bei Entlassung, ist die Wohnung zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu räumen. Bei Eigenkündigung und Kündigung hast du 6 Monate Zeit, die Wohnung zurückzustellen.  
    Dies ist auch in deinem Mietvertrag genau geregelt. 

  • Was muss ich tun, wenn ich meine ÖBB-Wohnung kündige/zurück geben muss?

    Bei Beendigung des Mietverhältnisses erhältst du alle Informationen über die weitere Vorgehensweise von deiner Hausverwaltung. Zu den meisten Themen hinsichtlich der Rückgabe kannst du dich aber auch schon vorab in deinem Mietvertrag informieren.
    Bei ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen ist deine Hausverwaltung in der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH angesiedelt. 
    Bei Genossenschaftswohnungen liegt deine Hausverwaltung bei der jeweiligen Genossenschaft.

  • Ich bin Lehrling. Was passiert mit meiner Wohnung, wenn ich ausgelernt bin?

    Dein Mietvertrag als Lehrling wird auf 3 bis 5 Jahre befristet abgeschlossen. Damit wird auch ein eventuell zu leistender Militär- oder Zivildienst überbrückt. Du kannst somit bis zum Ende des Mietvertrages jedenfalls in der Wohnung bleiben. Nachdem du deine Lehre beendet hast und von einer der Konzerngesellschaften der ÖBB übernommen wirst, erhältst du einen an dein Dienstverhältnis gebundenen Mietvertrag. Eine Rückgabe der Wohnung ist nur erforderlich, wenn du nach Ende der Befristung nicht bei den ÖBB arbeitest. 

  • Darf ich mehrere Wohnungsansuchen gleichzeitig stellen?

    Pro Monat kannst du dich für max. 3 Wohnungen anmelden.

  • Muss ich den Besichtigungsschein retournieren, auch wenn ich mich gegen diese Wohnung entscheide?

    Ja! Alle Besichtigungsscheine sind innerhalb der angegebenen Frist an Vertrieb Wohnen zu retournieren. Egal ob JA oder Nein angekreuzt wurde. Wenn du die Wohnung nicht nimmst, gib uns bitte auch einen Grund an. Z.B.: zu groß, zu teuer, zu klein, Grundriss entspricht nicht meinen Vorstellungen, Sanierungsaufwand im Bad etc. zu groß, oder ähnliches.

  • Ich finde aktuell nichts passendes für meinen Bedarf. Kann ich mich über neue Angebote informieren lassen?

    Findest du aktuell keine passende Wohnung, erstelle dir ganz einfach einen Suchagenten.

    Wir laden unsere ÖBB-Mitarbeiter:innen auch herzlich ein, unserer ÖBB-Wohnen-Community beizutreten. Hier erfährst du Neuigkeiten über in Bau und Planung befindliche ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen und kannst Fragen stellen. Einen Überblick über unsere ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen aus dem ÖBB Wohnprogramm findest du auf der Website „ÖBB Wohnprogramm“.

  • Kann ich mit einer Freund:in oder Kolleg:in eine Wohngemeinschaft gründen?

    Gerne kannst du, unabhängig vom Beziehungsstatus, gemeinsam mit Freund:innen oder Kolleg:innen einziehen. Der Mietvertrag wird aber nur mit dir, als Mitarbeiter:in der ÖBB abgeschlossen. 

  • Sind Haustiere erlaubt?

    Bei ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen sind Haustiere erlaubt. In begründeten Fällen kann die Tierhaltung jedoch untersagt werden. Genossenschaften: abhängig von der jeweiligen Hausordnung.

  • Wer ist meine Vermieter:in?

    • ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen: Die ÖBB-Infrastruktur AG, vertreten durch ÖBB-Immobilien Management GmbH.
    • Genossenschaftswohnungen: ÖBB Wohnen vermittelt dir eine Wohnung, für die wir als ÖBB das Mieterbenennungsrecht haben. Deinen Nutzungsvertrag schließt du mit der Genossenschaft ab. Deine Vermieter:in ist somit die jeweilige Genossenschaft.
  • Mir gehört eine Eigentumswohnung, darf ich um eine ÖBB Wohnung ansuchen?

    • ÖBB-Mitarbeiter:innenwohnungen: Ja, wenn du an der Adresse deiner ÖBB Wohnung deinen Hauptwohnsitz begründest.
    • Bei geförderten Genossenschaftswohnungen: Die Förderbestimmungen lassen dies nicht zu.