Wichtige Infos
Wer ist berechtigt? Welche Dokumente brauche ich, um mich für eine Genossenschaftswohnung über die ÖBB-Wohnungssuche anzumelden? Welche Kosten kommen auf mich zu? All diese Themen hier kurz im Überblick.
In einfachen Schritten erklärt - so kommst du zu deiner Genossenschaftswohnung
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SCHRITT 1: Vorbereitung ist Alles
Prüfe Berechtigung und Voraussetzungen
Berechtigt sind
- Mitarbeiter:innen der ÖBB
- Lehrlinge ab Volljährigkeit
- ÖBB-Pensionist:innen (mit/ohne Definitivstellung), mit direktem Übergang von ÖBB in die Pension
- Kinder eines/einer ÖBB Bediensteten. Bitte ausschließlich mit dem Formular Genossenschaftswohnungen aus dem ÖBB Intranet ansuchen. Eine Wohnung wird von ÖBB Wohnen dann vorgeschlagen, wenn es aus den 3 vorgereihten Zielgruppen keine Zusage zu einer Wohnung gibt. Verträge werden auf 10 Jahre befristet.
Voraussetzungen- Mindestalter von 18 Jahren
- Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Staatsbürgerschaft bzw. eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung
- Bei den geförderten Wohnungen der Genossenschaften gelten jeweils die von den Bundesländern festgelegten Einkommensgrenzen. Ausschlaggebend dafür, ob du „förderwürdig“ bist, ist das Einkommen aller einziehenden Personen = Haushaltseinkommen.
Unter den folgenden Links findest du auf den Bundesländerseiten die jeweiligen Einkommensgrenzen:
Wien
Niederösterreich
Burgenland
Steiermark
Oberösterreich
Salzburg zu finden unter "Broschüren" /"Broschüre Wohnbauförderung Miete"
Kärnten zu finden unter "Downloads", Richtlinie 3/ Abschnitt 4.2./Punkt 7.
Tirol
Vorarlberg zu finden unter Punkt 4 - Der Hauptwohnsitz ist an dieser Wohnung zu begründen
- Wenn du im Anschluss an dein Lehrverhältnis von einer ÖBB-Konzerngesellschaft als Mitarbeiter:in übernommen wirst, ändern wir deinen befristeten Vertrag in einen unbefristeten.
- Dein Mietvertrag ist an dein ÖBB Dienstverhältnis gebunden. Solltest du die ÖBB verlassen, ist die ÖBB-Wohnung zurückzustellen. Wenn du direkt im Anschluss an dein Dienstverhältnis bei den ÖBB in Pension gehst, kannst du aber deine Mietwohnung weiterhin behalten bzw. auch einen neuen Mietvertrag abschließen.
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SCHRITT 2: Wohnung(en) aussuchen
Wohnung(en) aussuchen
Du hast dir bereits unser Wohnangebot angesehen? Wenn nicht, gehe doch gleich in die Wohnungssuche. Bitte übersieh dabei nicht, dass es Unterschiede zwischen ÖBB Mitarbeiter:innenwohnungen und Genossenschaftswohnungen gibt. Mehr Informationen findest du bei den FAQs.
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SCHRITT 3: Bereite die Dokumente vor
Bereite die Dokumente vor
Unterlagen für ÖBB Wohnen und für die Genossenschaft
- ÖBB Mitarbeiter:innen
- Auszug Personaldaten (SAP-Auszug) als Beleg für dein ÖBB-Dienstverhältnis. Diesen erhältst du im HR-Portal oder bei HR-Services.
- Darüber hinaus benötigt die Genossenschaft zur Prüfung der Förderwürdigkeit von allen einziehenden Personen:
- Lohnzettel der letzten 3 Monate
- Jahreseinkommensnachweis vom letzten Jahr
- Alimentations/Karenzbestätigung wenn zutreffend
- Meldezettel
- Reisepass oder Personalausweis oder amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis
- ÖBB Lehrlinge
- Ausbildungsvertrag bei den ÖBB
- Darüber hinaus benötigt die Genossenschaft zur Prüfung der Förderwürdigkeit von allen einziehenden Personen:
- Lohnzettel der letzten 3 Monate
- Jahreseinkommensnachweis vom letzten Jahr
- Alimentations/Karenzbestätigung wenn zutreffend
- Meldezettel
- Reisepass oder Personalausweis oder amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis
- ÖBB Pensionist:innen
- Versicherungsdatenauszug/Pensionsnachweis/Bezugsbestätigung als Beleg für den direkten Übergang von den ÖBB in die Pension
- Darüber hinaus benötigt die Genossenschaft zur Prüfung der Förderwürdigkeit von allen einziehenden Personen:
- Jahreseinkommensnachweis vom letzten Jahr
- Alimentations/Karenzbestätigung wenn zutreffend
- Meldezettel
- Reisepass oder Personalausweis oder amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis
- ÖBB Kinder
- Geburtsurkunde als Beleg für dein direktes ÖBB Verwandtschaftsverhältnis
- Darüber hinaus benötigt die Genossenschaft zur Prüfung der Förderwürdigkeit von allen einziehenden Personen:
- Verpflichtungserklärung eines Bürgen, bei zu geringem Einkommen
- Reisepass oder Personalausweis oder amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Studien bzw. AMS Bestätigung, Dienstgeberbestätigung
- Alimentations/Karenzbestätigung wenn zutreffend
- Jahreseinkommensnachweis vom letzten Jahr
- Lohnzettel der letzten 3 Monate
- ÖBB Mitarbeiter:innen
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SCHRITT 4: Stelle deine(e) Ansuchen
Stelle dein(e) Ansuchen
- ÖBB Mitarbeiter:innen und ÖBB Lehrlinge: Ihr könnt für bis zu 3 Wohnungen pro Monat direkt in der Wohnungssuche eure Ansuchen stellen. Dazu benötigt ihr eure z-Nummer und die Ausweisnummer eures Berechtigungsausweises (ID-Card).
- Du bist ÖBB Pensionist:in oder ein „ÖBB-Kind“? Bitte schreibe uns über das Kontaktformular.
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SCHRITT 5: Prüfung deiner Unterlagen
Prüfung deiner Unterlagen
ÖBB Wohnen prüft, ob du die erforderlichen Kriterien erfüllst und ob deine Unterlagen vollständig sind. Ob du „förderwürdig“ bist, prüft letztendlich die jeweilige Genossenschaft.
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SCHRITT 6: Besichtigungsmöglichkeit
Besichtigungsmöglichkeit
Nach Prüfung deiner Unterlagen erhältst du von ÖBB Wohnen Besichtigungsscheine, mit den Kontaktdaten zur Vereinbarung des Besichtigungstermins.
Nach der Wohnungsbesichtigung, retourniere diesen Besichtigungsschein ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht an ÖBB Wohnen. Wir bitten dich im Fall einer Ablehnung den Grund anzugeben.Info: Manchmal ist die Nachfrage so groß, dass mehrere Personen für die gleiche Wohnung einen Besichtigungsschein erhalten.
Nachmieter:innen sind NICHT verpflichtet Möbel bzw. Wohnungsausstattungen der Vormieter:innen zu übernehmen. Vor- und Nachmieter:innen können sich auf die Übernahme von Möbeln etc. jedoch privatrechtlich einigen.
Die Wohnungsvergabe durch ÖBB Wohnen erfolgt jedenfalls unabhängig davon, ob Nachmieter:innen Gegenstände bzw. Ausstattung der Wohnung übernehmen wollen. -
SCHRITT 7: Überlassung einer ÖBB Genossenschaftswohnung
Überlassung einer ÖBB Genossenschaftswohnung
Unsere Zusage für eine Wohnung bekommst du mit einem „Überlassungsschreiben“ per E-Mail oder per Post. Wenn es mehrere Bewerber:innen gibt, treffen wir die Entscheidung nach unseren Vergabekriterien im Vier-Augen-Prinzip. Sollte es diesmal nicht geklappt haben, geben wir dir natürlich Bescheid und freuen uns auf weitere Ansuchen.
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SCHRITT 8: Mietvertrag und Wohnungsübergabe
Mietvertrag und Wohnungsübergabe
Der Mietvertrag/Nutzungsvertrag wird für dich von der jeweiligen Genossenschaft erstellt.
Zu Beginn deines Mietverhältnisses musst du einen Finanzierungsbeitrag an die Genossenschaft zahlen. Am Ende des Mietverhältnisses bekommst du diesen zurück, allerdings um 1% pro Jahr verringert.
Darüber hinaus gibt es meist eine Kaution, welche du am Ende deines Mietverhältnisses zurück bekommst, wenn die Wohnung nur eine normale Abnutzung, aber keine Schäden aufweist. Die Höhe der jeweiligen Beiträge, findest du in der Wohnungsbeschreibung. Deinen Wohnungsschlüssel erhältst du im Zuge der Wohnungsübergabe durch die Genossenschaft.
Wir wünschen dir viel Freude mit deiner Genossenschaftswohnung.